Blankoverordnung
Bei der Blankoverordnung stellt der Arzt die Diagnose und bestätigt, dass eine Heilmittelbehandlung erforderlich ist. Innerhalb des dafür vorgesehenen Rahmens entscheidet das physiotherapeutische Team über das konkrete Heilmittel, die Behandlungsfrequenz, die Anzahl der Einheiten und die Behandlungsdauer.
Die Blankoverordnung ist seit November 2024 in der Physiotherapie für ausgewählte Diagnosegruppen möglich. Ob sie für Sie infrage kommt, ergibt sich aus Diagnose und Verordnung.
Termine vereinbaren Sie telefonisch unter 040 41 33 00 60.